Haftungsausschluss:
Rechtliches zum Inhalt, Verweisen und Links, Urheber- und Kennzeichenrecht, Datenschutz und Rechtswirksamkeit.
Der Verteidiger hält ein flammendes Plädoyer für den Angeklagten und weist die absolute Unschuld seines Mandanten nach.
Der Richter ist sichtlich ergriffen: "Ja, Herr Verteidiger, Sie haben völlig recht!"
Der Staatsanwalt erhält das Wort, weist dem Angeklagten Punkt für Punkt die Tat nach und fordert die Höchststrafe.
Der Richter nickt: "Sie haben völlig recht, Herr Staatsanwalt."
Da meldet sich der Schöffe: "Aber Herr Richter, sie können doch nicht beiden gleichzeitig recht geben!"
Der Richter: "Tja, da haben Sie auch wieder recht!"
Besuche bisher: