... von jemandem
... zu einem Zeitpunkt
... aus einer Perspektive
... mit einem Fokus
... mit einer Absicht.
Jede Definition schließt Dinge ein und aus.
Juristen definieren anders als Forscher, Therapeuten, Täter oder Betroffene.
Wichtig ist: Warum definiert wer was wann als sexuelle Gewalt.
Was ist sexuelle Gewalt gegen Jungen? Auf diese Frage gibt es zahllose Antworten. Um sich orientieren zu können ist es hilfreich, zu schauen, was für verschiedene Definitionen existieren.
Neben normativen Definitionen, welche soziale, kulturelle und politische Werte wiederspiegeln und sich mit diesen verändern, sind im Alltag vor allem rechtliche Definitionen und Gesetze bekannt und zum Beispiel in der Rechtsprechung von Bedeutung.
In der Bundesrepublik Deutschland gilt einheitlich das Strafgesetzbuch, in welchem sich die Paragraphen 174 – 184 auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung beziehen.
Klinische Definitionen schließen das traumatische Moment sexueller Gewalt und die daraus resultierenden psychischen Folgen mit ein. Sie identifizieren schädigende Faktoren der sexuellen Gewalt vor dem Hintergrund von Konzepten der psychischen bzw. psychosexuellen Entwicklung.
Forschungsdefinitionen hingegen dienen in erster Hinsicht der möglichst klaren Eingrenzung der zu untersuchenden Handlungen. Wobei gerade die Erforschung sexueller Gewalt gegen Jungen von großer Bedeutung ist. Mit ihr wird versucht, z.B. den Beratungs- und Therapiebedarf Betroffener zu ermitteln, das Ausmaß sexueller Gewalt gegen Jungen zu bestimmen und zunehmend auch vorbeugend tätig zu werden.
Während TäterInnen ihre begangenen Gewalttaten immer wieder herunterspielen und bagatellisieren, indem sie beispielsweise behaupten, die Jungen hätten es ja selber gewollt, hätten es ja schön gefunden und hätten den Kontakt ja schließlich immer wieder gesucht, widersprechen aktuelle Forschungsergebnisse diesen Behauptungen.
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